Ich habe mich entschlossen den Originalbericht zur Schadenanalyse vorläufig nur ausschnittweise zu veröffentlichen (siehe hier). Diesen Bericht sandte ich mit der Aufforderung um Stellungnahme Ende April 2017 an die Firma Paul-Lange.
Die Firma Paul Lange reagierte sehr unwillig auf meine Kritik an ihrer fehlerhaften eigenen Analyse und unzutreffenden Beurteilung meiner Analyse und beharrte darauf, dass allein schon wegen der Gebrauchsdauer keine Gewährleistungsansprüche mehr bestünden und deshalb kein Kulanzangebot unterbreitet werden könne. Statt auf meine Argumentationskette einzugehen, dass letztlich ein Fertigungsfehler für das Versagen der Nabe verantwortlich war, wurden Nebelkerzen gezündet:
Das deutsche Recht sieht bei einem vonAnfang an vorliegenden Mangel am Produkt, der zu dessen vorzeitigem Ausfall führt, eine 10jährige Haftung des Herstellers nach Kaufdatum vor. Allerdings fordert das Gesetz vom Käufer den Nachweis, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.
Im Fall einer Alfine-11 Nabe ist das für den "Normalbürger" eine vollkommen unmögliche Aufgabe, weshalb das Gesetz als sehr industriefreundlich und konsumentenfeindlich bezeichnet werden muss! Der Anwalt der Verbraucherschutzzentrale erklärte mir, um mein Anliegen weiter zu verfolgen, müsste ich auf eigene Kosten ein unabhängiges Gutachen erstellen lassen und zudem im Fall einer Niederlage die Anwaltskosten tragen. Angesichts der geringen Klagesumme riet er mir davon aber ab.
Ich beschloss deshalb, bei der Firma Paul Lange an den gesunden Menschenverstand zu appellieren und daran zu erinnern, dass ich nicht nur von meinen Verletzungen und Schäden am Fahrrad berichtet hatte, sondern darüber hinaus der Firma die Ergebnisse meiner Analyse zugänglich gemacht hatte, die bei offizieller Beauftragung eines Labors etwa 10.000€ gekostet hätte. Es wäre fair gewesen, wenn mich die Firma Paul Lange durch den nachträglichen Kauf meines Berichtes indirekt entschädigt hätte. Damit wäre auch kein direktes Eingeständnis verbunden gewesen, dass mein Unfall auf eine nur eingeschränkt gebrauchssichere Nabe der Firma Shimano zurückgeführt werden muss.
Nach Rücksprache der Firma Paul Lange mit der europäischen Zentrale von Shimano in Holland wurde mein Vorschlag jedoch schließlich abgelehnt.
Nachdem ich meinen Frust über den unterirdischen Kundenservice einigermaßen überwunden hatte, habe ich nun beschlossen, zunächst den Versuch zu machen Herrn Yozo Shimano, den Vorstandsvorsitzen, persönlich anzuschreiben. Außerdem habe ich beschlossen diese Homepage aufzubauen und alle Interessierten über meinen Blog über die weitere Entwicklung im Detail zu informieren. Für eine etwaige Klage ist noch Zeit. Die muss innerhalb von drei Jahren eingereicht werden...
2017-10-07
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